Platzbelegungs-, Spiel- und Platzordnung für die WTHC-Tennisplätze
1. Sportkleidung
Im WTHC gilt auf den Tennisplätzen eine eigene Kleiderordnung, die an der Tradition des Clubs und seinem Flair ausgerichtet ist. Die Benutzung der Tennisplätze darf daher nur in überwiegend weißer Tenniskleidung erfolgen.
Eine überwiegend weiße Tenniskleidung liegt dann vor, wenn entweder das Tennishemd oder die Tennishose bzw. der Tennisrock in überwiegend weiß gehalten ist. Das entsprechende nicht in überwiegend weiß gehaltene Kleidungsstück darf farblich frei gestaltet sein. Tennisschuhe und Tennissocken müssen überwiegend weiß sein. Das Tragen von Sportschuhen mit Stollen oder anderen nicht dem Tennissport entsprechenden Profilen ist strengstens untersagt.
2. Platzbelegung
Die Benutzung der Tennisplätze ist nur nach ordnungsgemäß erfolgter Platzreservierung im Platzbelegungssystem gestattet.
Das Platzbelegungssystem sieht für Einzelspiele eine Spielzeit von 1 Stunde und für Doppel- bzw. Mixedspiele eine Spielzeit von 2 Stunden vor. Sollte ¼ Stunde nach geplantem Spielbeginn nicht die erforderliche Anzahl von Codekarten vollständig programmiert sein (Einzel 2 Karten; Doppel 4 Karten), wird die Reservierung automatisch gelöscht. Eine Platzbelegung durch andere Mitglieder ist dann sofort möglich.
Für Jugendliche ist das Spielen untereinander auf den Plätzen 1-8 und 15-17 – sofern nicht von den Trainern belegt – gestattet. Auf den Plätzen 9-14 darf ein Jugendlicher nur zusammen mit einem Erwachsenen spielen. Auf dem M-Platz dürfen nur Erwachsene spielen.
3. Spiel- und Trainerberechtigungen
Aktive Mitglieder können nach Bezahlung des Mitgliedsbeitrages im Rahmen dieser Platzordnung die Tennisanlage beliebig oft benutzen. Passive Mitglieder sind gegen eine Gebühr berechtigt, maximal 5 Mal pro Jahr zu spielen. Alle Mitglieder können mit Gästen gegen Gebühr auf der Anlage spielen (jeder Gast maximal 3 Mal pro Jahr). Die Gastgebühren werden vom System automatisch dem gastgebenden Spieler belastet. Beim Doppel wird derjenige gastgebende Spieler vom System belastet, der als erster eingebucht ist.
Ausschließlich den vom WTHC autorisierten Trainern (s. Aushang) ist es erlaubt, Trainer–Stunden gegen Entgelt zu geben. Das private, unentgeltliche Trainingsspiel von Mitgliedern untereinander mit mehr als 6 Bällen ist nur auf den Plätzen 15-17 (also den abgeschlossenen Plätzen) gestattet.
4. Platzpflege
Vor Ablauf der Spielzeit sind die Plätze sorgfältig abzuziehen. Die Schleppnetze sind an die dafür vorgesehenen Vorrichtungen zu hängen und die Linien abzukehren.
5. Platzaufsicht
Jedes Clubmitglied ist aufgefordert, auf das Einhalten dieser Platzordnung zu achten. Darüber hinaus sind die vom Vorstand autorisierten Mitglieder der WTHC-Platzaufsicht (s. Aushang) befugt, bei Verstößen gegen diese Platzordnung sofortige Maßnahmen zu veranlassen.
6. Allgemeine Bestimmungen
Alle Mitglieder sind aufgerufen, Plätze und Clubanlage sauber und pfleglich zu behandeln.
Hunde sind auf der Tennisanlage sowie im Clubhaus und auf der Terrasse an der Leine zu führen. Das Radfahren auf der gesamten Anlage ist nicht gestattet; die Fahrräder sind in die dafür vorgesehenen Ständer abzustellen. Kinder auf der Tennisanlage obliegen der Aufsichtspflicht der Eltern.
Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Benutzer der Tennisanlage haften für Schäden aus unsachgemäßer Benutzung.

